Gesetzliche Versicherung
Psychotherapie ist eine Leistung, welche nach Bewilligung von der gesetzlichen Krankenkasse uebernommen wird.
Die Behandlung beginnt mit fuenf Probatorischen Sitzungen, in denen gemeinsam die Symptome erfasst und eine Diagnose und damit die Indikation fuer eine Psychotherapie erstellt werden. Hierzu wird durch Gespraech und Frageboegen Ihre Biographie betrachtet und ein persoenliches Stoerungsmodell fuer Ihre Symptome entwickelt. Anhand Ihrer Ziele wird dann ein Behandlungsplan erstellt. In diesem Rahmen erfolgt die medizinische Abklaerung (Konsiliarbericht), wobei ausgeschlossen werden soll, dass die psychischen Symptome nicht auf eine koerperliche Erkrankung zurueckzufuehren sind (z.B. koennen Schilddruesenueberfunktion oder Vitamin-D-Mangel depressive Symptome hervorrufen).
Danach kann der Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, welcher von der Krankenkasse bewilligt werden muss, bevor die Therapie beginnen kann. Im Erstantrag werden bei Kurzzeittherapie 12 (mit anschliessendem Antrag von weiteren 12 Sitzungen), bei Langzeittherapie 60 Stunden bewilligt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebuehrenordnung (EBM).